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nach Vereinbarung

Sehr geehrte Patienten/innen, Eltern und Angehörige,

die Berufsausübung ist auch weiterhin bei medizinisch notwendigen Therapien erlaubt. Eine ärztliche Verordnung belegt diese medizinische Notwendigkeit, sodass bei Vorhandensein einer ärztlichen Verordnung eine logopädische Behandlung durchgeführt werden kann.

D.h.: Es ist möglich, bei Vorhandensein einer ärztlichen Verordnung alle Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie in der Praxis und als Hausbesuch durchzuführen.

Selbstverständlich sind dabei die Infektionsschutz- und Hygieneanforderungen erfüllt.

 Momentan wird hinter einer Schutzscheibe und mit medizinischen Mund-Nasen-Masken therapiert.

 Bei Fragen wenden Sie sich gerne unter der bekannten Telefonnummer oder per E-Mail an mich!

Ihre Logopädin